V-NISSG

Seit dem 1.Juni 2024 regelt das BAG Behandlungen mit Strahlung und Schall mit einer Verordnung (V-NISSG). Diese Behandlungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, welche einen entsprechenden Sachkundenachweis (Schulung mit Prüfung) erworben haben.
Dies betrifft auch einige Behandlungen aus meinem Angebot. Ich habe alle erforderlichen Qualifikationen erworben, und bin befähigt diese Behandlungen auszuführen.

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