![V-NISSG_certificate_sachkundenachweis_Yvonne_Wälti](https://beaute-des-pres.ch/wp-content/uploads/2024/09/V-NISSG_certificate_sachkundenachweis_Yvonne_Waelti.jpeg)
Wussten Sie dass seit diesem Jahr das Arbeiten mit IPL-Geräten (dauerhafte Haarentfernung mit Blitzlicht) nur noch mit einem Sachkundenachweis erlaubt ist? Ich begrüsse diesen Entscheid des BAG und freue mich, nach bestandener Prüfung des V-NISSG, auf viele zufriedene, haarfreie Kundinnen und Kunden.
Auf gehts in die beste Zeit des Jahres, die IPL- Saison.
Genauere Infos zur IPL-Methode gibts hier, Oder Sie vereinbaren ein kostenloses Beratungsgespräch. Ich freue mich auf Sie.