V-NISSG Sachkundenachweis

V-NISSG_certificate_sachkundenachweis_Yvonne_Wälti

Wussten Sie dass seit diesem Jahr das Arbeiten mit IPL-Geräten (dauerhafte Haarentfernung mit Blitzlicht) nur noch mit einem Sachkundenachweis erlaubt ist? Ich begrüsse diesen Entscheid des BAG und freue mich, nach bestandener Prüfung des V-NISSG, auf viele zufriedene, haarfreie Kundinnen und Kunden.
Auf gehts in die beste Zeit des Jahres, die IPL- Saison.
Genauere Infos zur IPL-Methode gibts hier, Oder Sie vereinbaren ein kostenloses Beratungsgespräch. Ich freue mich auf Sie.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, um Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und um unseren Datenverkehr zu analysieren. View more
Accept
Decline